ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB`s
ZIEL VON WOLFPACK
Die Wolfpack Tactical Shooting School ist eine Schiesschule welche Kurse für Faustfeuerwaffen wie auch Handfeuerwaffen anbietet. Zudem gibt es Einführungskurse, die für Schützen gedacht sind, welche keinerlei Erfahrung in diesem Bereich besitzen.
Unser Ziel ist es unseren Kunden den Schiesssport in einer der besten Anlagen der Schweiz näher zu bringen und das Fachwissen in einer Sicheren Umgebung weiterzugeben. An unserer ersten Stelle steht die Sicherheit und den Spass am Schiessen.
KURSBEDINGUNGEN VON WOLFPACK TACTICAL SHOOTING SCHOOL
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldefrist beträgt 7 Tage vor dem Kursdatum. Falls bis zu dem Ablauf der Anmeldefrist weniger wie 5 Anmeldungen vorliegen, wird der Kurs abgesagt.
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Eine Annullation ist bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich, wobei das Kursgeld 100% zurückerstattet wird. Bei einer Annullierung ab dem 6 Tag vor Kursbeginn, wird das Geld grundsätzlich nicht mehr zurückerstattet. Bei unvorhergesehenem wie Todesfälle oder Unfall zeigen wir uns aber kulant.
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Falls ein Kurs nicht stattfindet, kann der Teilnehmer selbst entscheiden, ob sie das Geld direkt für den nächsten Kurs einsetzen möchte oder rückerstattet werden soll.
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Der Teilnehmer nimmt am Kurs auf eigenes Risiko teil und ist sich bewusst, dass es im Rahmen der praktischen Ãœbungen nicht ausgeschlossen ist, dass es zu Blessuren oder leichten Verletzungen kommen kann. Der Teilnehmer hat eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die er dem Veranstalter auf Nachfrage zu belegen hat.
Der Veranstalter beschränkt seine Haftung auf Schäden die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen, grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen namentlich Mitarbeitenden bzw. Beauftragte und Instruktoren, sowie Vertragspartner zurückzuführen sind und nur in dem Verhältnis zu anderen Ursachen, an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Der Veranstalter haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, soweit ein Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Die Haftung ist auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Der Veranstalter haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat. Insbesondere nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
Weiter haftet der Veranstalter nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Teilnehmers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Teilnehmers oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Teilnehmers oder Störungen durch Dritte die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
Der Veranstalter informiert den Teilnehmer auf der Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie über allfällige Sicherheitsvorkehrungen, die er zu beachten hat.
Der Veranstalter haftet nicht für die Pflichtverletzung des Teilnehmers gegenüber einem anderen Teilnehmer aufgrund von zwischen diesen geschlossenen Verträgen.
ZWINGEND MITZUBRINGEN
Pass/Identitätskarte
Strafregister Auszug, nicht älter als 3 Monate oder einen Waffenerwebschein
1. GESELLSCHAFTSFORM
Die Wolfpack Tactical Shooting School ist eine Einzelfirma.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Anmeldung an einen Kurs von Wolfpack gilt als abgeschlossenen Vertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts.
3. DIENSTLEISTUNGEN
Jede Ausbildung von der Wolfpack Tactical Shooting School sind Stufengerecht. Sicherheit und Lerneffekt stehen an erster Stelle.
4. KURSKOSTEN UND ZAHLUNG
Die Jeweiligen Kurskosten sind auf der Homepage zu finden. Sie richten sich nach Art und Kursdauer. Die Preise der Leistungen können jederzeit durch Wolfpack angepasst werden.
Offerten werden stehts mit netto netto Beträge kalkuliert und sind grundsätzlich nicht mit weiteren Skonto kumulierbar.
Die Zahlung der Kurskosten sind per Vorauskasse (einzahlung auf unser Bankkonto und 5 Tage vor Kursbeginn mit 5% Skonto) oder von uns akzeptierten Kartenzahlungen (Skonto ausgeschlossen) vor Ort möglich. Zahlungen in Bar müssen passend mitgebracht werden.
Die Zahlungen vor Ort werden vor Kursbeginn durch den Kursleiter einkassiert.
5. ALLGEMEINE REGELN UND VORSCHRIFTEN
5.1 Regeln und Vorschriften
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Die Verantwortung und Aufsicht in der Anlage und während eines Kurses der Schiessschule, ist folgendermassen aufgebaut:
Der Schiesskeller hat während der Öffnungszeiten eine Betriebsaufsicht. Dessen Anweisungen sind immer folge zu leisten.
Die Leitung des Kurses von Wolfpack übernimmt ein Instruktor unserer Schule. Der Schütze ist damit einverstanden, dass er keine Schiesspraktiken während des Kurses ausführt, ohne die Erlaubnis oder Anweisung des Instruktors.
Die Verantwortung liegt beim Schützen selbst, insbesondere bei nicht Beachtung der Anweisung oder Sicherheitsvorschriften.
Der Instruktor kann Kursteilnehmer jederzeit nach eigenem Ermessen vom Kurs Ausschliessen. Die Kurskosten werden dabei nicht erstattet.
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5.2 Ordnung
​Jeder Schütze ist für seine Ausrüstung, Waffen und Mietwaffen selber verantwortlich. Der Raum wird in dem Zustand hinterlassen, wie er aufgefunden worden ist. Die Waffe ist vor dem Verlassen des Schiessraumes, entladen und Vorschriftsgemäss für den Transport zu verstauen. Mietwaffen der Schiesschule oder des Schiesskellers bleiben gemäss Instruktor in der Räumlichkeit.
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5.3 Hülsen
​Die Hülsen bleiben im Eigentum des Schiesskellers. Wiederlader sprechen das Einsammeln der eigenen Hülsen mit dem Schiesskeller ab.
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5.4 Sorgfaltspflicht
​Jeder Schütze ist für die Sorgfalt der Infrastruktur, Mietwaffen, und Einrichtungnen aller Art verantwortlich. Bei einer Sachbeschädigung ist dieser unverzüglich der Aufsicht zu melden. Die Wolfpack Tactical Shooting School übernimmt keinerlei Haftung an Sach- und Personenschäden. Unsachgemässes Verhalten, welches zu der Beschädigung oder zu Verletzung Dritter Geführt hat wird Strafrechtlich verfolgt.
Bei einer Beschädigung wird der Verursacher durch den Schiesskeller belangt. Der Schaden wird in Rechnung gestellt.
6. VORAUSSETZUNGEN, IDENTIFIZIERUNG UND REGISTRIERUNG
Jede Person welche eine Dienstleistung von Wolfpack in Anspruch nehmen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen. Dazu kommt eine Registrierung auf der Webseite, welche für Information und Kommunikation benutzt wird. Jede Person wird beim Besuch bei einem Kurs nach einem gültigen Ausweis (Pass, ID) und weiteren Infos gefragt, welche essentiell sind um an einem Kurs teilzunehmen.
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Eine Kundenkarte des Schiesskellers vereinfacht die Registrierung bei Wolfpack.
Wolfpack behält sich vor, Registrare abzulehnen, wenn bei der Befragung Zweifel an der Person bzw. dessen Integrität auftreten.
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6.1 Gewährleistung des Teilnehmers
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Alle Teilnehmer gewährleisten folgende Punkte:
Der Teilnehmer ist autorisiert den Vertrag abzuschliessen
Alle Angaben sind wahrheitsgetreu ausgefüllt und hat nichts Relevantes gegenüber Wolfpack verschwiegen.
Im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist
Die Vertragsbestimmungen und Regeln eingehalten werden
Die Weisungen des Instruktors während des Kurses befolgt. Der Instruktor ist befugt bei Nichteinhalt der Kurse den Schützen zu verweisen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
Alle erlernten Fähigkeiten und übermitteltes Wissen von Wolfpack nicht zu missbrauchen, ausschliesslich nur im Rahmen der geltenden Gesetzen.
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6.2 Anforderungen an den Schützen
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Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kurs
Vorteilhaft sind aber folgende Punkte
Die Sicherheitsvorschriften
Sicheres Transportieren bei eigenen Waffen
Sicheres Laden
Sicheres Entladen
Sichere Störungsbehebung
Sichere und präzise Schussabgabe
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6.3 Ausgeschlossene Personen
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Die Nutzung der Anlage sowie auch die Kursbelegung, ist für Benutzer aus Ländern welche in der Waffenverordnung vom Erwerb von Sportgeräten ausgeschlossen sind, untersagt (Art. 7 WG, Art. 12WV). Mit einer Ausnahmebewilligung hat der Kunde jedoch Zugang. Benutzer, welche gegen die Bestimmungen der Anlage verstossen, werden ausgeschlossen. Diese Staaten sind: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Türkei.
7. WAFFENMIETE
Waffen können bei Wolfpack und beim Schiesskeller gemietet werden. Es ist essentiell die ID für eine Miete dabei zu haben. Die Munition für Mietwaffen müssen von Wolfpack oder vom Schiesskeller bezogen werden.
Die gemieteten Feuerwaffen bleiben, je nach Vermieter, permanent Eigentum von Wolfpack oder vom Schiesskeller.
Schäden an den Mietwaffen durch unsachgemässe Benutzung werden dem Jeweiligen Schützen/Mieter in Rechnung gestellt.
8. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
8.1Â Sicherheit und Gesundheit
Für einen verletzungs- und unfallfreien Kurs, ist es notwendig immer die Regeln sowie Sicherheitsvorschriften und Anweisungen eines Instruktors oder Aufsicht zu befolgen.
Personen welche an Gesundheitlichen Problemen leiden, müssen dies vor Kursbeginn dem Instruktor mitgeteilt haben. Wolfpack übernimmt keine Haftung für jegliche Verletzungen in einem Kurs, welche durch unverantwortliche Waffenhandhabung oder nicht befolgen der Anweisungen entstanden sind. Des Weiteren ist es möglich, dass Blessuren, Schrammen oder kleinere Verletzungen bei einem aktiven Kurs zustande kommen, sowie Kleidungsstücke beschmutzt werden können. Es ist ratsam die Ausrüstung sorgfältig zu wählen.
8.2 Videoüberwachung
Die Anlage ist Video-überwacht, was in einem Vergehen als Beweis dient.
8.3 Betäubungsmittel Vor und während eines Kurses
Es ist stickt untersagt jegliche Art von Betäubungsmittel vor und während eines Kurses zu konsumieren. Falls dies der Fall ist, ist man verpflichtet die vor dem Kurs einem Instruktor mitzuteilen. Ist man sich seinem Konsum bewusst und in einem Zustand welcher Infrastruktur, und Schädigung Dritter bewirken kann, wird man unmittelbar von Wolfpack ausgeschlossen und kann strafrechtlich belangt werden.